Allgemeine Bezeichnung für Fonds, die (börsennotierte) Aktien erwerben. Zugleich Kategorie im Investmentsteuerrecht für Investmentfonds, die gemäß den Anlagebedingungen fortlaufend mindestens 51% ihres Werts in Kapitalbeteiligungen anlegen. Siehe auch Mischfonds.
Glossary
Alignment of Interests
Engl. für Interessengleichlauf. Siehe dort.
All Partners Giveback
Auch Giveback Obligation. Vertragliche Regelung in Fondsverträgen, bei der alle Gesellschafter (neben den Investoren auch das Carried Interest-Vehikel) erhaltene Ausschüttungen zurückerstatten müssen, insbesondere im Zusammenhang mit Haftungsfreistellungen des Fonds.
Altfonds
Anchor Investor
Engl. für Ankerinvestor. Siehe dort.
Ankerinvestor
Auch Cornerstone Investor oder Anchor Investor. M&A: Investor, der eine große Beteiligung hält und die Aktionärsstruktur aufgrund seines langfristigen Engagements stabilisiert. Fonds: Zentraler Investor eines Private Equity Fonds, der in more…
Anlageberater
Auch Advisor, Investmentberater. Von der Kapitalverwaltungsgesellschaft beauftragte externe Personen/Gesellschaft, die die KVG zur Anlagetätigkeit des Fonds beraten. Davon wird insbesondere Gebrauch gemacht, soweit für die Bewertung bzw. Auswahl einer Beteiligung more…
Anlagestrategie
Auch Investitionsstrategie. Siehe dort.
Anleger
Annex Fonds
Zusätzlich errichtetes Investitionsvehikel, um dem eigentlichen Fonds weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen (z.B. für besonders große Investitionen).
Anti Embarassment Clause
Mitunter auch Clawback-Klausel. Mechanismus, mit dem ein Verkäufer sicherstellt, dass er an einem überproportional hohen Gewinn des Käufers beim schnellen Weiterverkauf der Zielgesellschaft partizipiert und sich nicht später vorhalten lassen more…
Arrangement Fee
Engl. für Vermittlungsgebühr. Einmalige Gebühr oder Provision, die eine Bank für das Arrangieren (Strukturierung, Dokumentation und Syndizierung im Rahmen eines Konsortialkredits) erhebt.
Asset Deal
Asset Management
Engl. für Vermögensverwaltung. Siehe dort.
Asset Stripping
Zerschlagung eines Unternehmens durch Veräußerung der wesentlichen Aktiva kurz nach dem Kauf, um die Rendite zu steigern. Die AIFM-Richtlinie sieht dazu in bestimmten Konstellationen ein ausdrückliches Verbot vor.