Auch Alignment of Interests. Beschreibt die (angestrebte) Angleichung der von Natur aus unterschiedlichen Interessen des Initiators (Fondsmanagers) und der Investoren eines Fonds durch entsprechende Ausgestaltung des Fondsvertrags zu einem Kompromiss möglichst großer Interessensübereinkunft. Ein Beispiel ist die Kapitalbeteiligung des Fondsmanagements am Fonds, wodurch der Fondsmanager eigenes Geld „im Feuer“ hat (wie auch die Investoren).