Auch Asset Management. Der Begriff hat unterschiedliche Bedeutungen. Im KAGB umfasst die (kollektive) Vermögensverwaltung die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten, den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen sowie bei AIF Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen des AIF. Im Steuerrecht beschreibt die (private) Vermögensverwaltung die Anlage eigenen Vermögens, die insbesondere auf Fruchtziehung ausgerichtet (z.B. verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen) und von einer gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen ist. Die Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb bei Private Equity Fonds ist nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich.