Abk. für Alternativer Investmentfonds. Gesetzlich definiert in § 1 Abs. 1 KAGB: Alle Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Mehrzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festen Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren und dabei weder ein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, noch einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) darstellen.