Anleger-Kategorie nach deutschem Recht. Semiprofessionelle Investoren können sich an Spezial-AIF beteiligen (anders als Privatanleger). Dabei handelt es sich, verkürzt gesprochen, um ein Anleger der:
- sich verpflichtet, mindestens EUR 200.000 zu investieren,
- schriftlich bestätigt, dass er sich der Risiken der Fondsbeteiligung bewusst ist und
- dessen Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse vom Fondsmanagement als ausreichend angesehen werden. Es gibt keine vergleichbare Anlegerkategorie in der EU.