Verschmelzung der Tochter- auf ihre Muttergesellschaft, die grundsätzlich in den §§ 2 ff. UmwG geregelt ist. Gegenstück ist der Downstream Merger, bei dem die Verschmelzung in umgekehrter Richtung abläuft.
Glossary
Upstream-Sicherheit
Upstream engl. für „stromaufwärts“. Beschreibt die Vergabe eines Darlehens oder sonstiger Sicherheiten einer Tochtergesellschaft zugunsten der Muttergesellschaft.