Ausgliederung und rechtliche Verselbständigung einzelner Bereiche eines Unternehmens, die im deutschen Recht meist in Form einer Abspaltung oder Ausgliederung nach §§ 123 ff. UmwG erfolgt.
Ausgliederung und rechtliche Verselbständigung einzelner Bereiche eines Unternehmens, die im deutschen Recht meist in Form einer Abspaltung oder Ausgliederung nach §§ 123 ff. UmwG erfolgt.