Steuern, die vom Quellenstaat im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht von Steuerausländern direkt bei der auszahlenden Stelle („an der Quelle“) erhoben und im Namen des Leistungserbringers an Finanzbehörden abgeführt werden.
Steuern, die vom Quellenstaat im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht von Steuerausländern direkt bei der auszahlenden Stelle („an der Quelle“) erhoben und im Namen des Leistungserbringers an Finanzbehörden abgeführt werden.