Engl. für Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht. Wichtiger Grundsatz im Versicherungsaufsichtsrecht (Solvency II). Versicherungsunternehmen dürfen danach lediglich in Vermögenswerte und Instrumente investieren, deren Risiken das betreffende Unternehmen angemessen erkennen, messen, überwachen, more…