Die Ad-hoc-Publizitätspflichten ergeben sich aus Art. 17 MMVO. Danach muss der Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die er eine solche Zulassung more…
Die Ad-hoc-Publizitätspflichten ergeben sich aus Art. 17 MMVO. Danach muss der Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die er eine solche Zulassung more…