Auch Change of Control Clause. Regelt die Rechtsfolgen beim beim Eintritt eines Change of Control. Siehe auch Kontrollwechsel.
M&A: Vertragsklausel, die häufig in langfristigen Verträgen oder Verträgen, bei denen es auf die Konzernzugehörigkeit eines Vertragspartners ankommt, vorkommt und die i. d. R. dem anderen Vertragsteil ein Kündigungsrecht für den Fall eines Change of Control einräumt. Change of Control Klauseln sind ein wichtiger Prüfungspunkt im Rahmen einer Due Diligence.
Fonds: Neben der im M&A gebräuchlichen Verwendung, wird im Fondsbereich auch ein Kontrollwechsel auf der Ebene der Managementgesellschaft eines Fonds geregelt. Dabei werden zunächst vor allem Gesellschafterbeschlüsse der LP eingefordert und bestimmte Abstimmungsmehrheiten festgelegt. Neben einem Investitionsstopp, kann als ultima ratio auch die Liquidation des gesamten Fonds geregelt werden.