Auch Change of Control. Wechsel in der Kontrolle eines Unternehmens oder Fonds, sei es durch unmittelbare Änderung der Mehrheitsverhältnisse oder mittelbar bei Änderungen der Mehrheitsverhältnisse auf der Ebene der Muttergesellschaft im Konzernverbund bzw. der Managementgesellschaft eines Fonds. Die Rechtsfolgen werden durch Change of Control Klauseln geregelt.