Steuerrechtlicher Fachbegriff für das Vorliegen von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit (einschließlich gewerblicher Prägung und Infektion). Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, soweit eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat. Die Tätigkeit ist Gewerbebetrieb, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Daneben sind bei Personengesellschaften die Regeln zur gewerblichen Prägung und Infektion zu beachten. Kapitalgesellschaften erzielen kraft Rechtsform Einkünfte aus Gewerbebetrieb.