Auch Custodian, Depositary, vormals Depotbank. I.d.R. unabhängige Kreditinstitute oder Wertpapierunternehmen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft beauftragt werden, die vorhandenen Vermögensgegenstände im Fonds zu verwahren. Die Verwahrung des Fondsvermögens (Sondervermögens) bei einer unabhängigen Bank soll die strenge Trennung von Vermögen der KVG und des Fondsvermögens sicherstellen. Das Fondsvermögen soll damit vor Veruntreuung bzw. Insolvenz der KVG geschützt werden. Die Verwahrstelle hat zudem auch Kontrollaufgaben, insbesondere bei nicht verwahrfähigen Gegenständen (z.B. GmbH-Anteilen), nach der AIFM-Richtlinie zu erfüllen.