Recht zum Mitverkauf von Geschäftsanteilen, das im Gesellschaftsvertrag oder einem Shareholders’ Agreement vereinbart werden kann. Der Inhaber dieses Rechts kann seine Gesellschaftsanteile zu den gleichen Bedingungen an einen Kaufinteressenten mitveräußern, wenn ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile an diesen verkauft. Das Tag-Along-Right dient damit dem Schutz des Minderheitsgesellschafters, der ansonsten nicht zu gleich guten Bedingungen verkaufen könnte wie der Mehrheitsgesellschafter, der seinem Vertragspartner ein Kontrollrecht verschaffen kann. Spiegelbildlich dazu steht das Drag-Along-Right.