Auch Key Person oder Key Man. Meint vertraglich bestimmte Personen des Fondsmanagements, deren Beteiligung am Fondsmanagement von den Anlegern als besonders wichtig angesehen wird und bei deren Ausfall bestimmte Rechtsfolgen entstehen (siehe Schlüsselpersonenereignis). Hintergrund ist, dass Fondsmanagement ein „People‘s Business“ ist, d.h. bestimmte Personen des Fondsmanagements genießen eine besondere Wertschätzung und das Vertrauen der Anleger.