Fonds, nach dessen Gründungsdokumenten es nur einen Anleger geben kann. Sie stellen kein Investmentvermögen nach dem KAGB dar. Es fehlt am Tatbestandsmerkmal „einer Anzahl von Anlegern“. Hingegen umfasst der Anwendungsbereich more…
Fonds, nach dessen Gründungsdokumenten es nur einen Anleger geben kann. Sie stellen kein Investmentvermögen nach dem KAGB dar. Es fehlt am Tatbestandsmerkmal „einer Anzahl von Anlegern“. Hingegen umfasst der Anwendungsbereich more…