Auch No Fault Cancellation. Fondsverträge sehen oft ein Recht der Anleger vor, die Investitionsperiode mit qualifizierter Mehrheit (z.B. 75%) vorzeitig zu beenden, ohne dass es eines wichtigen Grundes bzw. Fehlverhaltens des Fondsmanagements bedarf. Wichtiges Recht der Anleger im Rahmen der Fund Governance. Ist im Fondsvertrag vorgesehen, dass die Investitionsperiode nicht beendet, sondern lediglich ausgesetzt wird, spricht man von No Fault Suspension.