Engl. für Auflösung ohne Fehlverhalten. Fondsverträge sehen teilweise ein Recht der Anleger vor, die Laufzeit des Fonds mit qualifizierter Mehrheit (z.B. 75%) vorzeitig zu beenden, ohne dass es eines wichtigen Grundes bzw. Fehlverhaltens des Fondsmanagements bedarf. Wichtiges Recht der Anleger im Rahmen der Fund Governance.