Engl. Abk. für New Company. Sie wird als Zweckgesellschaft/ Akquisitionsvehikel (SPV) für eine anstehende Transaktion regelmäßig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet oder erworben und tritt dann als Käuferin des Unternehmens und auch als Kreditnehmerin auf. Vorteil der Einschaltung einer NewCo ist einerseits, dass diese nicht mit Verbindlichkeiten oder Steuerrisiken vorbelastet ist, andererseits, dass die wirtschaftlichen Risiken der Transaktion in der NewCo weitestgehend isoliert werden, während der wirtschaftliche Erwerber als Gesellschafter hinter der NewCo steht. Zur Zeitersparnis werden als NewCo zumeist schon gegründete Vorratsgesellschaften (Shelf Companies) erworben.