Auch MFN. Regelung im Gesellschaftsvertrag (oder Side Letter) eines Fonds, wonach der Fondsmanager dazu verpflichtet wird, bestimmte Side Letter Vereinbarungen, die einem Investor eingeräumt wurden, auch allen anderen Investoren einzuräumen.
Auch MFN. Regelung im Gesellschaftsvertrag (oder Side Letter) eines Fonds, wonach der Fondsmanager dazu verpflichtet wird, bestimmte Side Letter Vereinbarungen, die einem Investor eingeräumt wurden, auch allen anderen Investoren einzuräumen.