Beendigung der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, also der vollständige Rückzug der Gesellschaft aus dem amtlichen Handel und dem geregelten Markt an allen Börsen. Als „Going Private“ der umgekehrte Vorgang zum Börseneintritt, dem „Going Public“. Die bloß tatsächliche Beendigung der Notierung von Wertpapieren eines Unternehmens an der Börse ist noch kein Delisting.