Besondere Ausgestaltungsform der kapitaldisproportionalen Gewinnverteilung (Carried Interest) im Fondsvertrag, bei der die Berechnung des Carried Interest in Zwischenabrechnungsphasen nach jeder Veräußerung einer Beteiligung an einem Portfolio-Unternehmen des Fonds erfolgt. Dabei werden von den bei der Veräußerung dieser Beteiligung realisierten Erlösen die betreffenden Anschaffungskosten der veräußerten Beteiligung abgezogen sowie die bis zu diesem Zeitpunkt vom Fonds getragenen Kosten einschließlich Management Fee. Die Anschaffungskosten von anderen, weiterhin gehaltenen Beteiligungen an anderen Portfolio-Gesellschaften bleiben außer Betracht und werden erst bei späteren Exits dieser Beteiligungen berücksichtigt. Diese Berechnungsmethode des Carried Interest wird traditionell von US-Fonds verwendet (US Style Waterfall/Carry). Gegenbegriff ist Fund as a whole Carry.