Schwellenwert (Threshold) für den Einzel- und regelmäßig auch für den Gesamtschaden, bei deren Wertunterschreitung eine Vertragspartei keine Ansprüche aus dem Unternehmenskaufvertrag geltend machen kann, z.B. bei Gewährleistungsansprüchen des Käufers. Eine solche Regelung findet sich häufig in Unternehmenskaufverträgen, um zu vermeiden, dass Ansprüche verfolgt werden, die in Relation zum Gesamtvolumen des Vertrags unbedeutend sind.