Engl. für Zeichnungsschluss. Ganz allgemein, der Vollzug eines Beteiligungserwerbs im Rahmen einer Transaktion.
M&A: Der Vollzug des Unternehmenskaufvertrags durch dingliche Übertragung der Shares oder Assets. Es erfolgt meistens zeitlich in einem gewissen Abstand zum Signing. Der Grund hierfür liegt i. d. R. im Erfordernis der kartellrechtlichen Freigabe (Fusionskontrolle) der Transaktion. Voraussetzung für die Vornahme des Closing ist daneben die Erfüllung anderer vertraglich fixierter Vollzugsvoraussetzungen (Closing Conditions). Häufig erfolgt das Closing in Form einer Zusammenkunft der Parteien, bei der die Vollzugshandlungen, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises für das Unternehmen (Closing Actions) vorgenommen werden.
Fonds: Stichtag des Fundraisings, zu dem der Investor in einen Fonds aufgenommen wird und Gesellschaftsanteile an der Fondsgesellschaft erwirbt. Bei einer Vielzahl von Investoren und einem zeitlich gestreckten Prozess des Fundraisings kann an mehreren Terminen ein Closing stattfinden. Zeitlich wird dabei insbesondere zwischen First Closing und Final Closing unterschieden. Siehe auch dort.