Organisationsmaßnahme zur Verhinderung des Informationsaustausches zwischen unterschiedlichen Abteilungen eines Unternehmens, einer Investmentbank oder einer Anwaltskanzlei. Sie ist z. B. erforderlich, wenn eine Investmentbank parallel zwei Kaufinteressenten für dieselbe Zielgesellschaft berät und deshalb sichergestellt werden muss, dass die beiden Beraterteams keine Informationen austauschen.