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Das Außensteuerrecht ist ein Teilgebiet des Internationalen Steuerrechts, das sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten beschäftigt. Es umfasst die steuerliche Behandlung von inländischem Einkommen und dem Vermögen im Ausland ansässiger Personen sowie von ausländischem Einkommen und dem Vermögen im Inland ansässiger Personen. Das Außensteuerrecht soll somit unter anderem sicherstellen, dass auch bei einer Verlagerung von Einkommen und Vermögen in das Ausland zumindest für eine gewisse Zeit eine Besteuerung in Deutschland erfolgt. Die Besteuerung kann prinzipiell an verschiedene Eigenschaften angeknüpft sein, wie z.B. an den Wohnsitz (Ansässigkeit), an die Herkunft der Einkünfte (Quelle), an die Staatsangehörigkeit einer Person oder an den Gründungsstaat einer Gesellschaft.
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